Nicht-Thailändischen Staatsbürgern ist es erlaubt bis zu, aber nicht mehr als 49% der gesamten Condominium Einheiten (Wohnungen) zu erwerben. In Wohnanlagen, in denen bereits 49% der Wohnungen von nicht-thailändischen Staatsbürgern erworben wurden, besteht die Möglichkeit diese für 30 Jahre zu pachten (Leasehold).
Eigentumstitel (Freehold)
Möblierung
Einbaumöbel sind Gegenstände, die das Objekt nicht verlassen, sondern Teil der dauerhaften Struktur eines Objekts bleiben. Dies umfasst alle Arten von permanenten Geräten, Schränken, Möbeln, die in das Objekt eingebaut sind, wie Regale oder Bänke, und andere daran befestigte Gegenstände.
Einbaumöbel
BlickStadtblick
Typ1BR
Gebäudek. A.
Gemeinschaftskosten
Diese Kosten werden von allen Wohnungs- bzw. Haus Eigentümern einer Wohnanlage, für die Instandhaltung des Gemeinschaftsbereiches sowie zur Verwaltung und Betrieb der Anlage getragen. Beim Kauf einer Immobilie in einer neuen Anlage ist es üblich diesen Betrag für 1 bis 3 Jahre im Voraus zu bezahlen.