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Nicht-Thailändische Staatsbürger können das Gebäude (Reihenhaus) im eigenen Namen besitzen, nicht jedoch das Land, auf dem es steht. Der Besitz eines Hauses in Thailand kann getrennt von dem Land, auf dem es steht, übertragen werden. Land und Haus könnte unterschiedliche Besitzer haben.
Nicht-Thailändische Staatsbürger können kein Land in Thailand besitzen. Als Ausländer hat man die Möglichkeit das Grundstück durch einen 30-jährigen Pachtvertrag oder durch den Kauf des Grundstücks durch eine thailändische Firma, zu kontrollieren.
Das Gebäude (die Bausubstanz) kann von einem Nicht-Thailänder in seinem eigenen Namen im sogenannten Hausregister erworben werden, das den dauerhaften Besitz der Struktur sichert.
In Thailand können Nicht-Thailänder kein Land in ihrem eigenen Namen vollständig besitzen. Land kann entweder über eine thailändische Firma oder einen langfristigen eingetragenen Mietvertrag kontrolliert werden. Die längste eingetragene Mietdauer nach thailändischem Recht beträgt 30 Jahre, und die meisten Bauträger bieten 3 Laufzeiten für insgesamt 90 Jahre an.
Ein 30-jähriger Mietzeitraum ist gesetzlich unter thailändischem Recht geschützt, und der Besitz kann nicht gestört werden. Es ist üblich, dass Bauträger zusätzlich zwei weitere Laufzeiten von jeweils 30 Jahren anbieten, die insgesamt 90 Jahre vertraglich verpflichten.
Bevor Sie eine Erbpachtimmobilie (Leasehold) kaufen, ist es wichtig, eine Kopie des Mietvertrags zu sichern oder weitere Klarheit zu diesen drei Punkten zu erhalten.
#1 - Wer ist der Vermieter? (eine Einzelperson oder eine thailändische Firma), die Sicherung eines Mietvertrags von einer thailändischen Firma bietet wesentlich mehr Sicherheit als von einer Privatperson.
#2 - Habe ich als Mieter Stimmrechte? (Einige Mietverträge erlauben dem Mieter keine Stimmrechte.)
#3 - Gibt es eine Nachfolgeklausel im Mietvertrag, die die Vererbung des Mietverhältnisses ermöglicht?
Nachdem Sie die richtige Immobilie im Nonsi Village 1 gefunden haben, müssen Sie diese Schritte befolgen: