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Nicht-Thailändische Staatsbürger können das Gebäude (Villa) im eigenen Namen besitzen, nicht jedoch das Land, auf dem es steht. Der Besitz eines Hauses in Thailand kann getrennt von dem Land, auf dem es steht, übertragen werden. Land und Haus könnte unterschiedliche Besitzer haben.
Nicht-Thailändische Staatsbürger können kein Land in Thailand besitzen. Als Ausländer hat man die Möglichkeit das Grundstück durch einen 30-jährigen Pachtvertrag oder durch den Kauf des Grundstücks durch eine thailändische Firma, zu kontrollieren.